Steuern & Recht 22.09.2026 · Billboy Redaktion

OSS-Verfahren — Schwellenwert 10.000 Euro in der Praxis

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket vom 1. Juli 2021 hat die EU die Spielregeln für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe deutlich vereinheitlicht. Statt der bisherigen länderspezifischen Schwellen (35.000 € in einigen Staaten, 100.000 € in anderen) gilt jetzt eine einheitliche EU-weite Schwelle von 10.000 Euro. Wer sie überschreitet, muss in den Bestimmungsländern Umsatzsteuer abführen — entweder über lokale Registrierung oder über das OSS-Verfahren.

Was ist die 10.000-Euro-Schwelle?

Die Schwelle umfasst die Summe aller B2C-Fernverkäufe und elektronisch erbrachten Dienstleistungen in alle anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen — nicht pro Land. Solange du unter 10.000 Euro Netto-Jahresumsatz mit B2C-EU-Kunden bleibst, kannst du wie bei Inlandskunden mit deutscher USt abrechnen. Sobald du im laufenden oder vorangegangenen Jahr drüber liegst, verlagert sich der Leistungsort ins Bestimmungsland.

Was zählt zur Schwelle?

  • Innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatpersonen
  • Bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen (Streaming, Software-Download)
  • Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen an Privatpersonen

Nicht zur Schwelle zählen B2B-Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer (igL) oder Drittlandsumsätze.

Optionen bei Überschreitung

Bei Überschreitung der 10.000-Euro-Schwelle hast du zwei Wege:

  1. Lokale Registrierung: Du registrierst dich in jedem EU-Land, in das du lieferst, für die dortige Umsatzsteuer. Aufwand: enorm — Steuerberater in jedem Land, eigene Steuernummer, lokale Voranmeldungen.
  2. OSS-Verfahren: Du meldest dich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum One-Stop-Shop an. Du gibst die Umsätze gesammelt vierteljährlich ans BZSt ab; das Amt verteilt die Beträge an die Empfängerländer.

Für 99 % der KMU ist OSS die deutlich bessere Wahl.

Anmeldung zum OSS

Du meldest dich elektronisch im BZSt-Onlineportal an. Die Anmeldung gilt EU-weit; der OSS ersetzt die Anmeldungen in den anderen Mitgliedstaaten. Du erhältst eine OSS-Identifikationsnummer.

OSS-Meldung

Die OSS-Meldung ist vierteljährlich bis zum Ende des Folgemonats abzugeben (31. Januar, 30. April, 31. Juli, 31. Oktober). Du gibst pro Bestimmungsland und Steuersatz die Bemessungsgrundlage und den Steuerbetrag an. Bezahlt wird in einem einzigen Betrag ans BZSt, das die Anteile weiterleitet.

Rechnungsstellung im OSS

Auf den Rechnungen weist du den Steuersatz des Bestimmungslandes aus. Verkaufst du nach Frankreich, sind das 20 % (Regelsatz). Verkaufst du nach Schweden, sind das 25 %. Du musst also pro Bestimmungsland den dort geltenden Satz kennen — eine ständige Pflegeaufgabe.

Liquiditätswirkung

Wirtschaftlich entsteht eine Komplexität: Du nimmst von französischen Kunden 20 % USt ein, die du an Frankreich (über BZSt) abführen musst. Diese Beträge dürfen nicht im operativen Cashflow verschwinden — Trennung von Treuhandgeldern und eigenem Umsatz ist Pflicht.

Vorsteuerabzug

Der OSS regelt nur die Abführung der ausländischen USt, nicht den Vorsteuerabzug. Vorsteuer aus deutschen Eingangsrechnungen ziehst du weiterhin in der deutschen UStVA. Vorsteuer aus ausländischen Eingangsrechnungen (zum Beispiel Lager in Polen) kannst du über das Vorsteuervergütungsverfahren (§59 UStDV) zurückholen.

Lieferschwelle für innergemeinschaftliche Verbringen

Wer Waren in ein EU-Lager verbringt (zum Beispiel Fulfillment in Polen), löst eine innergemeinschaftliche Verbringung aus — diese ist unabhängig vom OSS in der ZM zu melden. OSS deckt nur die anschließenden B2C-Verkäufe ab dem Lager ab.

Häufige Fehler

  • Schwelle wird im Vorjahr knapp überschritten, aber im laufenden Jahr nicht beachtet — Folge: nicht abgeführte ausländische USt.
  • Steuersätze nicht aktuell gehalten — manche EU-Länder ändern Sätze unterjährig.
  • OSS-Meldung vergessen oder unvollständig — Verspätungszuschläge und ggf. Ausschluss aus dem Verfahren.

Wechsel zwischen OSS und lokaler Registrierung

OSS ist freiwillig. Du kannst auch unter 10.000 Euro Schwelle freiwillig OSS nutzen (zum Beispiel, weil du grenzüberschreitend gleich abrechnen willst). Umgekehrt kannst du parallel zur OSS in Einzelländern lokal registriert sein — sinnvoll zum Beispiel, wenn du dort ein Lager unterhältst und ortsbezogene Umsätze ausführst, die nicht unter OSS fallen.

Praxis-Tipp

Pflege eine simple Liste pro Quartal: Bestimmungsland, Netto-Umsatz, dort geltender Steuersatz, Steuerbetrag. So hast du beim OSS-Termin alles griffbereit. In Billboy kannst du je Kundenadresse den Bestimmungsland-Steuersatz hinterlegen — der Verkaufsbetrag wird beim Verbuchen direkt auf das richtige OSS-Konto gelegt.