Wer als Händler gebrauchte Gegenstände, Kunstgegenstände oder Antiquitäten von Privatpersonen ankauft und weiterverkauft, kann die Differenzbesteuerung nach §25a UStG anwenden. Sie ist eine pragmatische Lösung für ein Problem: Beim Ankauf von Privat fehlt die Vorsteuer, weshalb der Wiederverkäufer mit der Standardbesteuerung doppelt belastet würde. §25a versteuert deshalb nur die Marge.
Voraussetzungen
Differenzbesteuerung ist möglich, wenn:
- Du Wiederverkäufer bist (gewerbsmäßiger Handel mit den Gegenständen),
- du den Gegenstand von einer Person bezogen hast, die keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat — typischerweise Privatpersonen, Kleinunternehmer oder Wiederverkäufer, die selbst differenzbesteuert verkauft haben,
- es sich um bewegliche körperliche Gegenstände handelt (keine Edelmetalle, Edelsteine, Anlagegold im engeren Sinne),
- du dich nicht für die Regelbesteuerung entschieden hast.
Typische Anwendungsfälle: Gebrauchtwagenhändler, Antiquitätenhandel, Briefmarken- und Münzhandel, Kunsthandel.
Berechnung der Differenz
Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Verkaufspreis (brutto) und Einkaufspreis (brutto), abzüglich der enthaltenen Umsatzsteuer. Beispiel:
- Verkaufspreis Gebrauchtwagen: 12.000 Euro
- Einkaufspreis von Privatperson: 9.000 Euro
- Differenz: 3.000 Euro
- Davon enthaltene USt (19 %): 3.000 × 19/119 = 478,99 Euro
Du führst also 478,99 Euro USt ab — nicht 19 % auf den vollen Verkaufspreis.
Kein Vorsteuerabzug aus dem Einkauf
Logischerweise gibt es beim Einkauf von Privat keine Vorsteuer, die du ziehen könntest. Aber Achtung: Auch wenn du den Gegenstand mit Vorsteuer eingekauft hättest, ist diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Vorsteuer aus Nebenkosten (Transport, Aufbereitung, Vermittlerprovision) kannst du dagegen regulär ziehen.
Rechnungsstellung
Auf der Verkaufsrechnung:
- Keine getrennte Ausweisung der Umsatzsteuer
- Pflichthinweis: „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung gem. §25a UStG"
- Bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten ggf. abgewandelter Hinweis
Der Käufer kann aus deiner Rechnung keine Vorsteuer ziehen — das macht die Differenzbesteuerung vor allem im B2C-Geschäft attraktiv.
Einzeldifferenz vs. Gesamtdifferenz
Standardmäßig wird pro Verkauf einzeln abgerechnet (Einzeldifferenzbesteuerung). Bei Gegenständen, deren Einkaufspreis 750 Euro nicht übersteigt, ist alternativ die Gesamtdifferenzbesteuerung zulässig (§25a Abs. 4 UStG): Du saldierst Ein- und Verkäufe eines Voranmeldungszeitraums und versteuerst die Gesamtdifferenz. Praktisch im Briefmarken-, Münzen- oder Trödelhandel.
Steuersatz
Die Differenz wird grundsätzlich mit 19 % versteuert — auch bei Gegenständen, die regulär 7 % unterliegen würden. Bei Kunstgegenständen, die der Künstler selbst differenzbesteuert verkauft, gilt der ermäßigte Satz.
Aufzeichnungspflichten
Du musst pro Gegenstand dokumentieren:
- Einkaufspreis und Einkaufsdatum
- Verkaufspreis und Verkaufsdatum
- Bezeichnung des Gegenstandes
Bei der Gesamtdifferenzbesteuerung reicht eine Zusammenfassung pro Voranmeldungszeitraum.
Option zur Regelbesteuerung
Du kannst von Fall zu Fall auf die Differenzbesteuerung verzichten und stattdessen die Regelbesteuerung anwenden. Sinnvoll vor allem bei B2B-Verkäufen, wenn der Käufer Vorsteuer ziehen will. Die Option ist pro Gegenstand möglich.
Häufige Fehler
- Vorsteuer aus dem Einkauf gezogen: Bei Anwendung von §25a explizit ausgeschlossen.
- Einkauf von Unternehmer mit USt-Ausweis: Wenn der Lieferant USt ausgewiesen hat, ist §25a nicht anwendbar.
- Falscher Steuersatz: Differenz immer 19 %, unabhängig vom Steuersatz des Gegenstandes.
- Pflichthinweis vergessen: Ohne den §25a-Hinweis riskierst du Diskussionen mit dem Finanzamt.
Innergemeinschaftlicher Erwerb und §25a
Wenn ein anderer Wiederverkäufer im EU-Ausland dir einen differenzbesteuerten Gegenstand verkauft, ist die Lieferung beim Verkäufer §25a-besteuert — du als Käufer hast keinen igE zu erklären. Die Aufzeichnung bleibt aber wichtig, damit du den Vorerwerbsstatus belegen kannst.
Praxis-Tipp
Lege ein Wareneingangsbuch mit Einkaufspreis pro Stück an und halte das parallel zum Warenausgangsbuch. So lässt sich die Differenz pro Gegenstand sauber ermitteln. In Billboy kannst du Differenzgeschäfte als eigenen Belegtyp mit fixiertem §25a-Hinweis anlegen — die USt wird automatisch aus der eingegebenen Marge gerechnet.