Mahnwesen 10.10.2026 · Billboy Redaktion

Mahnbescheid online beantragen — so funktioniert es

Der Online-Mahnantrag ist seit Jahren der Standardweg für KMU, um einen Mahnbescheid zu erwirken. Du benötigst keinen Anwalt, keine Software-Lizenz, kein Faxgerät — nur einen Browser und 20 Minuten Zeit. Das offizielle Portal der deutschen Justiz ist online-mahnantrag.de.

Vor dem Start — Checkliste

  • Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Schuldners
  • Bei Unternehmen: Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, ggf. HRB-Nummer
  • Eigene Adressdaten und Bankverbindung
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum
  • Hauptforderung in Euro, separat ausgewiesen
  • Verzugszinsen: ab welchem Datum, in welcher Höhe (Basiszinssatz + 9 % bei B2B, + 5 % bei Verbrauchern)
  • Mahnkosten und 40-€-Schadenspauschale separat

Die drei Übermittlungswege

Das Portal selbst stellt den Antrag nicht direkt zu Gericht. Du erzeugst nur die Daten und entscheidest dann über den Versand:

  1. Druck und Postversand: Du druckst den Antrag als Barcode-Formular und schickst ihn per Post — der einfachste Weg, aber wenige Tage langsamer.
  2. EGVP / beA / beBPo: Elektronische Übermittlung mit qualifizierter Signatur — schneller, aber nur mit beA (Anwalt) oder beBPo (Behörde) möglich.
  3. Online-Übermittlung mit Authega/eID: Direkter Versand mit elektronischem Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Welches Gericht ist zuständig?

Jedes Bundesland hat ein zentrales Mahngericht. Welches für Dich zuständig ist, ergibt sich aus dem Sitz des Antragstellers (nicht des Schuldners). Das Portal wählt automatisch das richtige Gericht aus, sobald Du Deine Adresse einträgst.

Pflichtangaben zur Forderung

Die Forderung musst Du so bezeichnen, dass das Gericht und der Schuldner sie eindeutig zuordnen können. „Lieferung gemäß Rechnung Nr. 2025-1043 vom 12.03.2025" reicht aus. Vermeide pauschale Angaben wie „Restforderung". Pro Forderung gibst Du an, ob es sich um eine Hauptforderung, Zinsen oder Nebenforderung handelt.

Zinsen korrekt berechnen

Verzugszinsen sind in Form des Basiszinssatzes + Zuschlag anzugeben. Im B2B beträgt der Zuschlag 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB), bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Das Portal rechnet automatisch — Du musst nur Datum und Prozentsatz richtig hinterlegen.

Kosten

Die Gerichtsgebühr berechnet sich nach dem Streitwert (GKG-Anlage 2, halbe Gebühr) und beträgt mindestens 36 €. Sie wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder per Überweisung beglichen. Du erhältst eine Kostenrechnung vom Mahngericht.

Nach Abschluss des Antrags

Sobald der Antrag bei Gericht eingegangen ist, prüft das Mahngericht formal (Vollständigkeit, Schlüssigkeit der Berechnung). Bei Mängeln bekommst Du eine Beanstandung mit Korrekturfrist. Bei sauberen Anträgen wird der Mahnbescheid binnen weniger Tage zugestellt.

Hinweis: Tippfehler in der Schuldneradresse sind der Hauptgrund für gescheiterte Zustellungen. Prüfe Postleitzahl, Hausnummer und Schreibweise der Firma penibel — am besten gegen die Handelsregister-Eintragung.

Häufige Fehler

  • Falscher Basiszinssatz (er ändert sich halbjährlich am 1.1. und 1.7.)
  • Verzugsbeginn zu früh angesetzt — Verzug tritt nicht automatisch mit Rechnungsstellung ein
  • Mahnkosten in unangemessener Höhe
  • Schadenspauschale § 288 Abs. 5 BGB bei Verbraucherforderungen (gilt nicht!)

Praxis-Tipp

Bevor Du einen Mahnbescheid beantragst, prüfe, ob alle Mahnstufen sauber dokumentiert sind. Billboy speichert Mahndaten, Zinsläufe und offene Beträge pro Rechnung — diese Werte kannst Du direkt in den Online-Mahnantrag übernehmen. Damit sparst Du Tipparbeit und vermeidest Berechnungsfehler bei Zinsen und Schadenspauschale.