Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Das bedeutet: Du weist keine USt auf Deinen Rechnungen aus und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Voraussetzungen
- Der Gesamtumsatz im Vorjahr lag unter 22.000 EUR
- Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr wird 50.000 EUR nicht überschreiten
Beide Grenzen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wird eine Grenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr.
Pflichthinweis auf Rechnungen
Als Kleinunternehmer darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss auf jeder Rechnung folgender Hinweis stehen:
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Fehlt dieser Hinweis und Du weist versehentlich USt aus, schuldest Du diese dem Finanzamt (§14c UStG).
Vor- und Nachteile
Vorteile: Weniger Bürokratie, keine USt-Voranmeldung, Preise wirken für Privatkunden günstiger.
Nachteile: Kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe. Bei hohen Investitionen (z. B. Wareneinkauf für E-Commerce) kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung günstiger sein.
Billboy und Kleinunternehmer
In den Firmeneinstellungen kannst Du die Kleinunternehmerregelung aktivieren. Billboy setzt dann automatisch den USt-Satz auf 0% und fügt den Pflichthinweis auf alle Rechnungen ein.