Steuern & Recht 03.09.2026 · Billboy Redaktion

USt-Sätze 2026 — Übersicht, Sonderfälle und Anwendung

Die deutsche Umsatzsteuer kennt 2026 weiterhin zwei Haupttarife — den Regelsteuersatz und den ermäßigten Satz — sowie einige Sonderfälle, die im Alltag von KMU oft unterschätzt werden. Wer im falschen Satz abrechnet, riskiert entweder eine Steuerschuld nach §14c UStG (zu hoher Ausweis) oder eine Nachzahlung bei der Betriebsprüfung (zu niedriger Ausweis).

Regelsteuersatz: 19 %

Der Regelsteuersatz beträgt seit 2007 unverändert 19 % (§12 Abs. 1 UStG). Er gilt für die überwiegende Mehrzahl aller Lieferungen und Leistungen — alles, was nicht ausdrücklich einem anderen Satz unterliegt, fällt automatisch unter den Regelsatz.

Ermäßigter Steuersatz: 7 %

Der ermäßigte Satz von 7 % (§12 Abs. 2 UStG, Anlage 2) gilt für ausgewählte Lieferungen und Leistungen, vor allem:

  • Nahrungsmittel (mit Ausnahmen wie Getränke und Speisen in der Gastronomie)
  • Bücher, Zeitschriften, E-Books und Hörbücher (seit 2020 mit den physischen Pendants gleichgestellt)
  • Personenbeförderung im Nahverkehr unter 50 km
  • Eintrittsgelder für Theater, Konzerte, Museen
  • Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben
  • Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Wichtig: Restaurantleistungen sind seit dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 % zu versteuern — die pandemiebedingte Absenkung auf 7 % ist ausgelaufen. Das gilt allerdings nur für Speisen vor Ort. Speisen zum Mitnehmen bleiben bei 7 %.

Steuersatz 0 %

Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ein Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG. Praktisch heißt das: keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, aber dennoch grundsätzliche Vorsteuerabzugsberechtigung für den Lieferanten. Das ist eine deutsche Sonderregelung, die in dieser Form 2026 fortbesteht.

Steuerfrei vs. 0 %

Aufgepasst — steuerfreie Umsätze (§4 UStG) und 0-%-Umsätze sind nicht dasselbe. Bei steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug (Ärzte, Versicherungsvermittler) kannst du keine Vorsteuer ziehen. Bei steuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug (Exporte, igL) bleibst du vorsteuerabzugsberechtigt. Beim 0-%-Satz steht ausdrücklich 0 % auf der Rechnung, was wirtschaftlich identisch ist mit steuerfrei mit Vorsteuerabzug — formal aber ein Steuerausweis ist.

Sonderfälle

  • Reiseleistungen (§25 UStG): Margenbesteuerung — Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Vorleistungen.
  • Differenzbesteuerung (§25a UStG): Für gebrauchte Gegenstände — 19 % nur auf die Marge.
  • Durchschnittssatzbesteuerung (§24 UStG): Für Land- und Forstwirte, derzeit 7,8 % (Stand 2026 nach jüngsten Anpassungen).
  • Kleinunternehmer (§19 UStG): Keine Umsatzsteuer auf den Ausgangsrechnungen, kein Vorsteuerabzug.

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Der Steuersatz wird immer auf den Nettobetrag angewendet. Aus einem Bruttobetrag rechnest du die enthaltene Umsatzsteuer wie folgt heraus: bei 19 % multiplizierst du den Bruttobetrag mit 19/119, bei 7 % mit 7/107. In Cent zu rechnen ist Pflicht für die Buchhaltung — Rundungsdifferenzen führen sonst zu unschönen Verprobungsfehlern.

Innergemeinschaftliche Erwerbe und Reverse Charge

Auch beim igE und bei Reverse-Charge-Konstellationen wendest du den deutschen Steuersatz an (19 % oder 7 %). Bei Drittlandseinfuhren rechnet der Zoll den deutschen Satz auf den Zollwert.

EU-weite Mindestsätze und Höchstsätze

Die MwSt-Systemrichtlinie schreibt EU-weit einen Mindest-Regelsatz von 15 % und einen Mindest-Ermäßigungssatz von 5 % vor. Deutschland liegt komfortabel darüber. Die EU-Kommission diskutiert regelmäßig über weitere Flexibilisierungen — Stand 2026 sind keine kurzfristigen Änderungen geplant.

Häufige Fehler

  • Mineralwasser zu 7 % statt 19 % — Mineralwasser gilt steuerlich als Getränk, nicht als Lebensmittel.
  • Catering-Leistungen pauschal zu 7 % — die Komponente „Dienstleistung" (Service, Geschirr) löst 19 % aus.
  • Hotelübernachtung 7 %, Frühstück 19 % — die Trennung muss auf der Rechnung erkennbar sein.

Praxis-Tipp

Hinterlege in deinem Rechnungstool für jeden Artikel einen festen Steuersatz, statt ihn jedes Mal manuell auszuwählen. Das vermeidet Tippfehler und beschleunigt die Erfassung. Billboy erlaubt mehrere Sätze pro Position und prüft beim Speichern auf Konsistenz mit der Mandantenkonfiguration.