Der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach §12 Abs. 2 UStG ist eine politische Sondergünstigung — er soll Güter und Leistungen verbilligen, die als gesellschaftlich erwünscht gelten. In der Praxis führt die enge Definition in Anlage 2 zum UStG aber regelmäßig zu Abgrenzungsfragen. Wer fälschlich 7 % ausweist, schuldet die Differenz nach §14c UStG. Wer fälschlich 19 % anwendet, verschenkt Margenvorteile an seine Kunden.
Die wichtigsten Anwendungsfälle
Nahrungsmittel
Lebensmittel zum Verzehr durch den Menschen unterliegen dem ermäßigten Satz — mit prominenten Ausnahmen:
- Getränke: grundsätzlich 19 %. Ausnahmen: Milch, Trinkwasser in Tetrapaks/Flaschen aus dem Lebensmittelhandel, bestimmte Säfte (umstritten und je nach Aufmachung unterschiedlich).
- Alkohol: immer 19 %.
- Speiseeis: 7 % beim Verkauf zum Mitnehmen, 19 % zum Verzehr im Eiscafé.
- Restaurantleistungen: Seit 2024 wieder 19 % für Speisen vor Ort; Mitnahmespeisen bleiben bei 7 %.
Bücher, Zeitschriften, Hörbücher und E-Books
Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften, Tageszeitungen und Notenbücher fallen unter 7 %. Seit 2020 gilt das auch für E-Books, digitale Zeitungen und Hörbücher. Wichtig ist, dass der Inhalt überwiegend dem ursprünglichen Buch entspricht — reine Software (zum Beispiel ein interaktives Lernprogramm) bleibt bei 19 %.
Personenbeförderung im Nahverkehr
Personenbeförderung mit Schienenbahnen sowie im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer Gemeinde oder über höchstens 50 km Streckenlänge ist mit 7 % zu versteuern. Taxifahrten unter 50 km fallen ebenfalls darunter. Im Fernverkehr (über 50 km) gilt seit 2020 ebenfalls 7 % für Schienenfahrten — eine Sonderregelung zur Förderung der Bahn.
Beherbergung
Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen unterliegen 7 %. Aufpassen: Frühstück, Spa, Telefon, Internet und alle anderen „Zusatzleistungen" bleiben bei 19 % und müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Pauschalpreise (Halbpension, Vollpension) sind aufzuteilen.
Kunst, Kultur und Eintrittsgelder
Eintrittsgelder für Theater, Konzerte, Museen, zoologische Gärten und ähnliche Einrichtungen sind ermäßigt. Auch der Verkauf von Kunstwerken durch den Künstler selbst (§12 Abs. 2 Nr. 13 UStG) fällt unter 7 %.
Land- und Forstwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (lebende Pflanzen, Saatgut, Tiere zur Zucht) unterliegen 7 %, sofern sie nicht ausschließlich zu nicht-landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind.
Heilbehandlungen und Pflegeleistungen
Auch wenn Heilbehandlungen oft steuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG sind: Bestimmte Hilfsleistungen wie Zahntechnikerleistungen sind nicht steuerfrei, sondern unterliegen dem ermäßigten Satz.
Sonderfälle und Abgrenzungen
- Catering: Reine Lieferung von Speisen 7 %; mit Service-Komponente (Kellner, Geschirr) 19 %.
- Brot vs. Sandwich: Brot 7 %, belegtes Sandwich aus dem Bäckerladen 7 %, dasselbe Sandwich am Stehtisch im Bäcker 19 %.
- Online-Magazine: Reine PDF-Downloads 7 %, Streaming-Apps mit Abo eventuell 19 % je nach Ausgestaltung.
Rechnungsstellung
Wenn auf einer Rechnung sowohl 19 %- als auch 7 %-Positionen stehen, müssen die Beträge getrennt ausgewiesen werden — pro Satz mit Netto, Steuer und Steuerbetrag. Eine Mischsatz-Rechnung (z. B. „enthaltene MwSt 11 %") ist unzulässig.
Häufige Fehler
- Trinkwasser aus Flaschen vs. Leitungswasser: Flaschenwasser 7 %, Leitungswasser über Wasserversorger 7 % (als Lebensmittel), aber in der Gastronomie als Getränk 19 %.
- Speisen in der Gastronomie: Seit 2024 wieder 19 % — viele Gastronomen haben das in ihren Kassensystemen vergessen umzustellen.
- Kunstwerke: Nur der Künstler selbst darf 7 % anwenden, der Galerist beim Weiterverkauf nicht (sofern keine Differenzbesteuerung greift).
EuGH-Rechtsprechung beobachten
Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen die Abgrenzung zwischen Lieferung (7 %) und Restaurantleistung (19 %) konkretisiert. Maßgeblich ist die „qualitative Überwiegen"-Prüfung: Was steht im Vordergrund — die Speise oder das Erlebnis?
Praxis-Tipp
Pflege eine Liste deiner typischen Artikel mit dem jeweils zutreffenden Steuersatz und prüfe sie alle zwölf Monate gegen aktuelle Verwaltungsanweisungen. Billboy hinterlegt den Satz pro Artikelvorlage — so musst du nicht bei jeder Rechnung neu nachdenken.