DATEV & Buchhaltung 28.07.2026 · Billboy Redaktion

EÜR oder Bilanz: Wer welche Methode nutzen darf

In Deutschland gibt es zwei Wege, den Gewinn zu ermitteln: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG und den Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach §4 Abs. 1 EStG oder §5 EStG. Die Wahl ist nicht frei — sie hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab.

EÜR — einfacher und für viele KMU passend

Die EÜR ist eine reine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Geld ist betrieblich erst, wenn es auf dem Konto eingegangen ist; Ausgaben zählen erst, wenn sie tatsächlich geflossen sind. Sie ist in der Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung abzubilden.

  • Erlaubt für Freiberufler ohne Umsatz-/Gewinngrenze.
  • Erlaubt für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte unter den Schwellen aus §141 AO.
  • Keine Pflicht zur Inventur, keine Bilanz, keine GuV nach HGB.

Bilanz — Pflicht oder freiwillig

Bei der Bilanzierung erfasst du Geschäftsvorfälle wirtschaftlich (Realisationsprinzip), unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Aktiva und Passiva werden zum Bilanzstichtag gegenübergestellt, die GuV bildet das Periodenergebnis ab. Pflicht ist Bilanzierung für:

  • Kaufleute nach §238 HGB — also OHG, KG, GmbH, AG, UG, eingetragene Kaufleute.
  • Gewerbetreibende, die die Schwellen aus §141 AO überschreiten: Umsatz über 800.000 € pro Jahr oder Gewinn über 80.000 € pro Jahr (Stand 2026, ggf. neu).

Wer hat die Wahl?

Kleinunternehmer im Sinne von §241a HGB: Einzelkaufleute, die zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn bleiben, sind nach HGB von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie können EÜR machen, wenn auch §141 AO nicht greift.

Freiberufler immer EÜR-fähig

Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, IT-Berater nach §18 EStG dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn EÜR machen. Sie sind nicht Kaufleute im Sinne des HGB.

Vor- und Nachteile EÜR

  • Plus: einfache Aufzeichnungen, weniger Aufwand, kein Inventar, keine Rückstellungen.
  • Plus: Steuergestaltung über Zahlungstermine möglich (Zahlung verschieben → Aufwand verschieben).
  • Minus: Periodenfremde Effekte, keine echte Vermögenslage erkennbar.
  • Minus: Eingeschränkte Aussagekraft für Banken und Investoren.

Vor- und Nachteile Bilanz

  • Plus: wirtschaftliche Aussagekraft, Rückstellungen möglich, klare Vermögenslage.
  • Plus: Banken und Investoren erwarten Bilanzen.
  • Minus: Inventur, Bewertungsspielräume, höherer Aufwand.
  • Minus: Steuergestaltung wirkt erst periodengerecht — weniger flexibel.

Wechsel von EÜR zur Bilanz

Wechselst du in die Bilanzierung — freiwillig oder weil du die Schwellen überschreitest — wird zum 1. Januar eine Eröffnungsbilanz erstellt. Dabei werden offene Forderungen, Vorräte und Verbindlichkeiten erstmals bewertet — was in der EÜR nicht erfasst war, taucht jetzt in der Bilanz auf. Steuerlich gibt es einen Übergangsgewinn, der über drei Jahre verteilt werden kann (Wahlrecht).

Wechsel von Bilanz zur EÜR

Rückwechsel ist möglich, wenn die Schwellen wieder unterschritten werden und keine HGB-Pflicht zur Bilanzierung greift. Auch hier gibt es einen Übergangsergebnis-Mechanismus.

Anlage EÜR

Die Anlage EÜR ist die formelle Aufstellung deiner Gewinnermittlung. Sie wird elektronisch über ELSTER mit der Einkommensteuererklärung übertragen. Inhaltlich gegliedert in Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, AfA, Sonstiges, Schuldzinsen, Privatentnahmen.

Anlagenverzeichnis Pflicht

Auch in der EÜR brauchst du ein Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR): Listung aller abnutzbaren Anlagegüter mit Anschaffungskosten, AfA und Restwert.

Häufige Fragen

  1. Bin ich nach Schwellenüberschreitung sofort bilanzpflichtig? Nein, das Finanzamt fordert dich auf — meist mit Wirkung zum Beginn des Folgejahres.
  2. Darf ich freiwillig bilanzieren? Ja, jederzeit. Du bist dann mindestens fünf Jahre an die Bilanzierung gebunden.
  3. Wie wirken Anzahlungen? EÜR: Zufluss-Abfluss. Bilanz: Anzahlung als Verbindlichkeit, Erlös erst bei Leistungserbringung.
Tipp: Beobachte deine Umsätze und Gewinne fortlaufend. Wenn du dich der Schwelle näherst, plane den Wechsel mit deinem Steuerberater rechtzeitig — die Eröffnungsbilanz braucht Vorbereitung.

Praxis-Tipp

Mit Billboy erfasst du Rechnungen und Belege unabhängig davon, ob deine Buchhaltung später als EÜR oder Bilanz dargestellt wird — die Daten im DATEV-Buchungsstapel sind in beiden Welten brauchbar. Die Entscheidung für die Methode liegt bei dir und deinem Steuerberater; der Beleg-Workflow bleibt derselbe.