Sobald Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelangen, fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Sie ist eine Verbrauchsteuer, die wie ein Zoll funktioniert, wirtschaftlich aber der Umsatzsteuer entspricht. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist sie ein durchlaufender Posten — wenn man weiß, wie die Mechanik funktioniert.
Wann fällt EUSt an?
Die EUSt entsteht nach §21 UStG mit der Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet ins Inland. Sie wird vom Zoll erhoben — entweder direkt beim Grenzübertritt oder bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll, Verbrauchsteuern und sonstiger Eingangsabgaben.
Vorsteuerabzug der EUSt
Die EUSt kann nach §15 Abs. 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer abgezogen werden — vorausgesetzt:
- Du bist Unternehmer und nicht Kleinunternehmer.
- Die eingeführten Gegenstände werden für dein Unternehmen verwendet.
- Die EUSt ist entstanden — der Zeitpunkt ist entscheidend.
Im Unterschied zur Vorsteuer aus normalen Rechnungen brauchst du hier keine ordnungsgemäße Rechnung des Lieferanten, sondern einen zollamtlichen Beleg (zum Beispiel den Bescheid des Hauptzollamts oder die ATLAS-Mitteilung).
ATLAS — das elektronische Zollverfahren
Praktisch läuft die Einfuhrabwicklung über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Dein Zollagent oder Spediteur übermittelt die Anmeldung elektronisch, der Zoll setzt die EUSt fest. Du erhältst eine sogenannte Einfuhrabgabenbescheinigung — dieses Dokument ist dein Nachweis für den Vorsteuerabzug.
Aufschubkonto — Liquidität schonen
Wer regelmäßig importiert, sollte ein Aufschubkonto beim Zoll beantragen. Damit zahlst du die EUSt nicht sofort am Grenzübergang, sondern erst gesammelt zum 16. des Folgemonats. Das verschafft dir bis zu sechs Wochen Zinsvorteil. Bei jährlichen Einfuhren über einigen zehntausend Euro lohnt sich der Aufwand für das Aufschubkonto fast immer.
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Der Vorsteuerabzug der EUSt ist nicht an die Zahlung gekoppelt, sondern an die Entstehung der Steuer. Sobald die EUSt zollamtlich festgesetzt ist, darfst du sie in der laufenden Voranmeldung ziehen — auch wenn das Aufschubkonto erst im Folgemonat belastet wird. Das ist ein cleverer Cashflow-Vorteil, den viele KMU übersehen.
Eintrag in die Voranmeldung
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung trägst du die EUSt in Zeile 58 (Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer) als Vorsteuer ein. Die Steuerschuld selbst wird vom Zoll bei der Festsetzung erhoben und taucht nicht in der Voranmeldung als Verbindlichkeit auf — das ist der Unterschied zur Erwerbsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb.
Steuerfreie Einfuhren
Bestimmte Einfuhren sind nach §5 UStG steuerfrei — etwa Gegenstände im persönlichen Gepäck unter Bagatellgrenzen, Rückwaren oder Lieferungen an Diplomaten. Für die meisten KMU sind solche Sonderfälle aber irrelevant.
Häufige Fehler
- EUSt zur Falschen Zeit gezogen: Maßgebend ist die Entstehung der Steuer, nicht die Zahlung.
- Beleg fehlt: Ohne zollamtlichen Bescheid kein Vorsteuerabzug.
- Drittland-Lieferant berechnet deutsche USt: Manche Lieferanten stellen versehentlich deutsche USt auf der Rechnung aus — die ist nicht als Vorsteuer abziehbar, weil sie nicht gesetzlich geschuldet ist.
Sonderfall Postsendungen
Seit Juli 2021 ist die Bagatellgrenze von 22 Euro entfallen. Auch kleine Sendungen aus Drittländern unterliegen vollständig der EUSt. Wer regelmäßig Kleinsendungen importiert (zum Beispiel Ersatzteile aus den USA), spürt das deutlich in der Buchhaltung — auch hier hilft ein Aufschubkonto, den Aufwand zu bündeln.
Praxis-Tipp
Lege im Kontenrahmen ein separates Konto für „Vorsteuer aus EUSt" an (SKR03: 1588 oder Unterkonto). So siehst du auf einen Blick, wie viel Liquidität in Importen gebunden ist. In Billboy buchst du den Zollbeleg als eigenen Vorgang — die Erstattung läuft dann automatisch über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.