Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Bilanz und der GuV ans Finanzamt nach §5b EStG. Seit 2013 ist sie Pflicht für alle bilanzierenden Steuerpflichtigen — keine Papier-Bilanzen mehr.
Wer ist betroffen?
- Alle nach §5 EStG oder §4 Abs. 1 EStG bilanzierenden Unternehmen: GmbH, UG, AG, OHG, KG, eingetragene Kaufleute, bilanzpflichtige Einzelunternehmer.
- EÜR-Rechner sind nicht E-Bilanz-pflichtig — sie übermitteln die Anlage EÜR.
- Steuerbefreite Körperschaften haben Sonderregeln.
Was wird übermittelt?
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in einer standardisierten Taxonomie. Plus ggf. Anhang, Lagebericht (für mittelgroße und große GmbHs), steuerliche Überleitungsrechnung und Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften.
Taxonomie
Die Taxonomie ist das Schema, in dem die Bilanzdaten an das Finanzamt übergeben werden. Sie wird jährlich vom BMF veröffentlicht (Stand 2026: aktuelle Taxonomie-Version prüfen, meist Version 6.x oder neuer). Die Taxonomie enthält:
- Pflichtfelder („Mussfelder"): immer zu übermitteln, sofern relevant.
- Soll-Felder: aufzufüllen, wenn vorhanden.
- Auffangpositionen für Sammelposten.
Stichtage
Die E-Bilanz ist mit der Steuererklärung einzureichen — für das Geschäftsjahr 2025 in der Regel bis 31. Juli 2026 (bei steuerberatenden Mandaten bis Ende Februar 2027 verlängert nach §149 Abs. 3 AO).
Technische Übermittlung
Übertragung über ELSTER per XBRL-Datei. Dein Steuerberater nutzt typischerweise DATEV oder eine andere Software, die das Format direkt erzeugt. Manuelle Eingabe in ELSTER ist möglich, aber bei Bilanzen unpraktisch.
Inhaltliche Anforderungen
Die Bilanzpositionen müssen exakt zur Taxonomie passen. Wer im Hauptbuch das Konto „Sonstige Erlöse" nutzt, muss in der Taxonomie eine entsprechende Position zuweisen — etwa „4. Sonstige betriebliche Erträge" der GuV. Dieses Mapping ist die häufigste Fehlerquelle.
Kontenrahmen-Mapping
SKR03 und SKR04 sind so aufgebaut, dass die meisten Konten direkt einer Taxonomie-Position entsprechen. Bei selbst angelegten Konten musst du das Mapping selbst hinterlegen. DATEV und vergleichbare Programme machen den Großteil automatisch — Kontrolle vor Übermittlung ist trotzdem Pflicht.
Mussfelder beachten
Wenn ein Mussfeld nicht ausgefüllt wird, lehnt ELSTER die Übermittlung ab. Beispiele für Mussfelder:
- Umsatzerlöse aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen (bei großen GmbHs)
- Personalaufwand getrennt nach Löhnen, Gehältern, sozialer Abgabe
- Sonstige betriebliche Erträge in Untergliederung
Erleichterungen für Kleinst- und Kleine
Für Kleinst-Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, max. 10 Mitarbeiter) gibt es nach §267a HGB erhebliche Erleichterungen — gekürzte Bilanz, kein Anhang, vereinfachte GuV. Steuerlich gelten aber weiterhin die E-Bilanz-Mussfelder.
Häufige Fehler
- Konten ohne Mapping bleiben „lose" und werden auf Auffangposition gebucht — verschlechtert die Datenqualität.
- Pflichtfelder werden manuell mit Null gefüllt, obwohl Werte vorhanden sind.
- Steuerliche Überleitungsrechnung fehlt bei abweichender Handelsbilanz.
- Versionsfehler: Taxonomie des Vorjahres verwendet.
- Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften vergessen.
Steuerliche vs. handelsrechtliche Bilanz
Die E-Bilanz übermittelt grundsätzlich die Steuerbilanz. Wenn deine Handelsbilanz von der Steuerbilanz abweicht (z. B. höhere Abschreibung handelsrechtlich, niedrigere steuerlich), gibt es zwei Wege:
- Doppelte Übermittlung: Handelsbilanz plus steuerliche Überleitungsrechnung.
- Direktes Übermitteln der Steuerbilanz (häufiger).
Korrektur nach Einreichung
Wenn ein Fehler nach Übermittlung auffällt, korrigierst du mit einer berichtigten E-Bilanz. Das ist möglich, sollte aber gut dokumentiert werden — wiederholte Korrekturen rufen Prüfer auf den Plan.
Verfahrensdokumentation
Die E-Bilanz-Erstellung gehört in deine Verfahrensdokumentation: Wer überträgt, mit welcher Software, mit welcher Taxonomie-Version, wie wird geprüft, wie wird archiviert.
Sanktionen
Wer die E-Bilanz nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, riskiert Verspätungszuschläge nach §152 AO und die Schätzung nach §162 AO. Wiederholtes Versäumnis kann mit Zwangsgeld geahndet werden.
Faustregel: Die E-Bilanz ist nicht die Stelle, an der du sparen solltest. Ein guter Steuerberater mit aktueller Software macht das in Stunden, ein selbstgemachter Versuch in Tagen.
Anhang und Lagebericht
Kleinkapitalgesellschaften brauchen einen Anhang (mit Erleichterungen), Kleinst-Kapitalgesellschaften können ihn weglassen. Mittelgroße und große GmbHs müssen Anhang und Lagebericht beifügen, zusätzlich ist die Veröffentlichung im Unternehmensregister Pflicht (§325 HGB).
Personengesellschaften
OHG, KG und vergleichbare Personengesellschaften übermitteln eine Steuerbilanz plus Kapitalkontenentwicklung für jeden Gesellschafter. Das ist E-Bilanz-Spezifikum und oft Fehlerquelle.
Praxis-Tipp
Sprich mit deinem Steuerberater rechtzeitig über das Konten-Mapping zur Taxonomie — am besten vor dem ersten Bilanzjahr. Saubere Kontennamen und ein sauberes Mapping ersparen dir später Korrekturschleifen. Billboy liefert den DATEV-Buchungsstapel; die eigentliche E-Bilanz-Erstellung läuft auf Steuerberater-Seite.