Rechnungen 25.06.2026 · Billboy Redaktion

B2B-Rechnungspflicht 2027: wer wann was tun muss

Die E-Rechnung ist im B2B-Bereich gesetzlich verankert — schrittweise bis 2028. Was viele übersehen: Schon ab 01.01.2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, auch wenn du selbst noch PDF verschickst. Die Versandpflicht kommt mit Übergangsfristen bis 2027/2028. Wer rechtzeitig plant, vermeidet hektische Umstellungen.

Rechtsgrundlage

Das Wachstumschancengesetz vom März 2024 hat die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich verankert. Konkret §14 UStG in der ab 2025 geltenden Fassung: Eine Rechnung im B2B-Bereich ist eine E-Rechnung, also ein strukturierter elektronischer Datensatz nach EN 16931 (ZUGFeRD oder XRechnung).

Zeitplan im Detail

Ab 01.01.2025: Empfangspflicht

  • Jeder Unternehmer im B2B muss E-Rechnungen empfangen können
  • Keine Zustimmung des Empfängers mehr nötig — er muss empfangen können
  • Für den Versand gilt noch Wahlfreiheit

Bis 31.12.2026: PDF zulässig

  • Versand von PDF-Rechnungen bleibt zulässig
  • Zustimmung des Empfängers vorausgesetzt
  • Auch sonstige elektronische Formate (DocX, JPG) noch erlaubt

Bis 31.12.2027: KMU-Sonderregel

  • Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 800.000 EUR dürfen weiter PDF versenden
  • Größere Unternehmen müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden

Ab 01.01.2028: Vollpflicht

  • Alle B2B-Rechnungen in Deutschland müssen E-Rechnungen sein
  • PDF nur noch für Privatkunden zulässig

Was zählt als B2B?

B2B umfasst Rechnungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern. Nicht betroffen:

  • Rechnungen an Privatkunden (B2C)
  • Rechnungen an Empfänger im Ausland (auch innergemeinschaftlich)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto (§33 UStDV)
  • Fahrausweise (§34 UStDV)

Was du jetzt schon tun solltest

  1. Empfangsweg klären: E-Mail-Adresse für Rechnungen + Tool zum Lesen von XRechnung/ZUGFeRD
  2. Buchhaltung anpassen: Software muss strukturierte Daten verarbeiten können
  3. Lieferanten informieren: dass du ZUGFeRD oder XRechnung akzeptierst
  4. Eigene Rechnungssoftware prüfen: kann sie ZUGFeRD/XRechnung erzeugen?
  5. Archiv prüfen: E-Rechnungen müssen 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden

Welches Format wählen?

Bei eigener Versandpflicht hast du zwei Standards:

  • ZUGFeRD 2.3: PDF mit eingebetteter XML — sieht weiter aus wie eine Rechnung
  • XRechnung: reines XML — Pflicht für viele Behörden

Für reinen B2B-Versand ist ZUGFeRD der gängige Standard. Wer auch an Behörden verkauft, sollte XRechnung-Support haben.

Empfangspflicht — wie umsetzen?

Im Minimum brauchst du:

  • Eine zentrale Empfangsadresse ([email protected])
  • Eine Möglichkeit, XML-Belege darzustellen
  • Einen Workflow, wie eingehende Rechnungen ins Archiv und in die Buchhaltung wandern

Eine reine "PDF-Viewer"-Lösung reicht nicht — bei reiner XRechnung-XML sieht der Empfänger ohne Software nichts.

Sonderfall: Dauerleistungen

Bei Dauerleistungen (Miete, Wartungsverträge) gilt die E-Rechnungspflicht ebenfalls. Übergangsverträge mit jährlicher Verlängerung sind im Vertragsverhältnis weiter zulässig, einzelne Rechnungsstellungen folgen aber dem oben genannten Zeitplan.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnungen

Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto bleiben von der E-Rechnungspflicht ausgenommen — sie dürfen weiter als PDF oder Papierbeleg geführt werden.

Was passiert bei Verstoß?

Wenn du nach Auslauf der Übergangsfrist weiter PDF-Rechnungen verschickst, ist die Rechnung formal unwirksam. Der Empfänger kann den Vorsteuerabzug verlieren — und damit auch deine Geschäftsbeziehung gefährden. Ein Bußgeld droht nur bei wiederholter Nicht-Beachtung.

Übergangsphase: Mischbetrieb

Realistisch gesehen werden 2026 viele KMU in Mischsetups arbeiten: PDF für Bestandskunden, E-Rechnung für Behörden und größere B2B-Kunden. Wichtig ist, dass beides parallel sauber organisiert ist.

Typische Fehler in der Vorbereitung

  1. "Wir haben ja PDF" — das reicht ab 2025 für den Empfang nicht, weil XML-Daten nicht im PDF enthalten sind.
  2. "Bis 2028 ist noch Zeit" — die Empfangspflicht greift schon 2025.
  3. "Wir machen XRechnung an alle" — XRechnung wird von vielen KMU nicht akzeptiert; ZUGFeRD ist breiter kompatibel.
  4. "Unser Steuerberater regelt das" — er gibt Daten weiter, das Format musst du selbst beherrschen.

Praxis-Tipp

Stell deine Rechnungs-Software möglichst früh auf ZUGFeRD um — auch wenn du die Pflicht erst 2027 oder 2028 spürst. So gewöhnen sich deine Kunden langsam an das neue Format. In Billboy erstellst du Rechnungen wahlweise als PDF, ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML — pro Kunde kannst du das gewünschte Format hinterlegen, sodass der Umstieg in mehreren Schritten gelingt.