Im Geschäftsalltag kommt es vor, dass Rechnungen korrigiert werden müssen. Doch Achtung: Eine finalisierte Rechnung darf nach GoBD nicht gelöscht werden. Stattdessen gibt es zwei Wege: Stornorechnung und Gutschrift.
Stornorechnung (Rechnungskorrektur)
Eine Stornorechnung hebt eine falsch ausgestellte Rechnung auf. Sie enthält die gleichen Positionen wie die Originalrechnung, aber mit negativen Beträgen. Die Stornorechnungsnummer leitet sich von der Originalrechnung ab (z. B. RE-2026-0042-GS).
Nach der Stornierung kann eine neue, korrekte Rechnung erstellt werden.
Gutschrift (kaufmännisch)
Eine kaufmännische Gutschrift wird ausgestellt, wenn der Kunde eine Vergütung erhält — z. B. bei Retouren, Mängelreklamationen oder nachträglichen Rabatten. Sie ist ein eigenständiges Dokument mit eigener Nummer.
Der Unterschied
- Stornorechnung: Korrigiert eine falsche Rechnung. Bezieht sich immer auf eine bestehende Rechnung.
- Gutschrift: Eigenständiges Dokument für nachträgliche Vergütungen.
Warum nicht einfach löschen?
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) schreiben vor, dass jede Buchung nachvollziehbar sein muss. Lücken in der Rechnungsnummernfolge oder gelöschte Belege sind ein Verstoß, der bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Billboy und Stornierung
In Billboy kannst Du eine finalisierte Rechnung mit einem Klick stornieren. Die Stornorechnung wird automatisch erstellt — mit der Nummer der Originalrechnung plus „-GS" Suffix. Die Originalrechnung bleibt erhalten, der Status wechselt auf „Storniert".