Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Du verzichtest auf einen kleinen Teil deiner Forderung, im Gegenzug zahlt der Kunde innerhalb weniger Tage statt innerhalb von 14 oder 30. Damit verbesserst du deine Liquidität und reduzierst dein Ausfallrisiko. Damit Skonto wirklich rechtssicher funktioniert, müssen Angabe, Berechnung und Buchung sauber zusammenpassen.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Die Skontoabrede ist Vertragsbestandteil und gehört eindeutig auf den Beleg. Mindestens drei Angaben gehören in den Skontohinweis:
- Skontosatz als Prozentwert (z. B. 2 %)
- Skontofrist in Tagen ab Rechnungsdatum (z. B. 10 Tage)
- Bezugsbetrag, in der Regel der Bruttobetrag der Rechnung
Ein typischer Hinweis lautet: "Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Bruttobetrag. Ab dem 11. Tag ist der volle Betrag innerhalb von 30 Tagen fällig." Wichtig ist, dass die Frist vom Rechnungsdatum (oder vom Zugang der Rechnung) berechnet wird und nicht vom Lieferdatum.
Umsatzsteuer richtig behandeln
Skonto ist eine nachträgliche Entgeltminderung im Sinne von §17 UStG. Sobald der Kunde Skonto zieht, sinkt das Entgelt und damit auch die geschuldete Umsatzsteuer. Du musst deine USt-Schuld korrigieren, der Kunde gleichzeitig seinen Vorsteuerabzug. Eine zusätzliche Korrekturrechnung ist nicht notwendig, wenn der Skontohinweis schon auf der Originalrechnung steht. In der Buchhaltung wird der Skontobetrag auf ein eigenes Erlöskonto (SKR03: 8736 oder 8730) gebucht, USt-Konto und Debitorenkonto werden entsprechend ausgeglichen.
Bezugsbetrag: brutto oder netto?
Üblich ist der Bruttobezug, also Skonto auf den Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer. Bei B2B ist auch eine Netto-Skontierung möglich, sie ist aber unüblich und führt regelmäßig zu Diskussionen. Bei reverse-charge-pflichtigen Rechnungen (innergemeinschaftliche Leistungen, §13b UStG) bietet sich Netto-Skonto an, weil keine deutsche USt auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Skonto und Teilzahlungen
Zahlt der Kunde nur einen Teil der Rechnung innerhalb der Skontofrist, darfst du den Skontoabzug nur auf den tatsächlich gezahlten Anteil gewähren. In der Praxis ist es jedoch üblich, Teilzahlungen mit Skontoabzug ganz auszuschließen — formuliere das ausdrücklich auf der Rechnung: "Skonto nur bei vollständiger Zahlung innerhalb der Frist."
Skontofrist berechnen
Die Frist beginnt mit dem auf der Rechnung angegebenen Rechnungsdatum. Maßgeblich ist das Wertstellungsdatum auf deinem Bankkonto, nicht das Buchungsdatum des Kunden. Wer den Kunden nicht zu Streitfällen einlädt, schreibt auch das konkrete Skontoende-Datum auf die Rechnung, etwa: "Skontofähig bis 24.05.2026, voller Betrag fällig bis 10.06.2026."
Typische Fehler
- Skonto nachträglich gewähren ohne USt-Korrektur — wer kulant ist, muss die Umsatzsteuer trotzdem mindern.
- Skontosatz zu hoch — über 3 % rechnet sich in der Regel nicht mehr, wenn du Bankzinsen und Risiko gegenrechnest.
- Skontofrist zu kurz — unter 5 Tagen führt zu Streit, weil Post- und Banklaufzeiten den Kunden benachteiligen.
- Skonto auch auf Mahnungen anbieten — wer schon mahnt, sollte keinen Nachlass mehr gewähren.
Skonto im Forderungsmanagement
Skonto ist effektiv, aber nicht für jeden Kunden sinnvoll. Bei Bestandskunden mit guter Zahlungsmoral ist Skonto ein teurer Reflex — sie würden auch ohne Nachlass pünktlich zahlen. Sinnvoll ist Skonto bei Neukunden, größeren Beträgen oder Branchen mit traditionell langen Zahlungszielen (Bau, Großhandel).
Praxis-Tipp
Lege Skonto-Bedingungen einmal sauber als Standardtext fest und prüfe, ob sich der Aufwand rechnet. In Billboy kannst du Zahlungsbedingungen und Skontohinweise als Vorlage hinterlegen, sodass jede neue Rechnung den korrekten Skontotext automatisch übernimmt — das verhindert Tippfehler in der Frist und sorgt für einheitliche Formulierung in allen Belegen.