Steuern & Recht 04.04.2026 · Billboy Redaktion

OSS-Verfahren — One-Stop-Shop für EU-Fernverkäufe

Seit dem 1. Juli 2021 gilt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen innerhalb der EU. Es ersetzt die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen durch eine einheitliche Schwelle von 10.000 EUR.

Wann musst Du Dich für OSS registrieren?

Wenn Du Waren an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst und Dein Gesamtumsatz aus diesen Lieferungen 10.000 EUR pro Jahr überschreitet, musst Du die USt im Bestimmungsland abführen. Ohne OSS müsstest Du Dich in jedem einzelnen Land registrieren.

So funktioniert OSS

  1. Registrierung beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern)
  2. Steuersatz des Bestimmungslandes auf der Rechnung ausweisen
  3. Quartalsweise Meldung über das BZSt-Portal (OSS-Erklärung)
  4. Zahlung der gesamten EU-USt an das BZSt — das verteilt an die Länder

Beispiel

Du verkaufst ein Produkt an einen Privatkunden in Frankreich. Der französische USt-Satz beträgt 20%. Du weist 20% USt auf der Rechnung aus (statt 19% deutsche USt) und meldest den Umsatz über OSS.

Billboy und OSS

In den Steuereinstellungen kannst Du die OSS-Teilnahme aktivieren. Billboy erkennt anhand des Kundenlandes automatisch den richtigen ausländischen Steuersatz und weist ihn auf der Rechnung aus.