Die Einkommensteuer ist für die meisten Selbstständigen die bedeutendste Steuer überhaupt. Während Umsatzsteuer durchläuft und Gewerbesteuer teilweise angerechnet wird, bleibt die Einkommensteuer als echte Belastung am Jahresende. Wer den Mechanismus versteht und seine Vorauszahlungen aktiv steuert, gewinnt Liquidität und vermeidet unangenehme Nachzahlungen.
Was unterliegt der Einkommensteuer?
Nach §2 EStG gibt es sieben Einkunftsarten. Für Selbstständige besonders relevant:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§18 EStG) — die klassischen Freiberufler
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§22 EStG) wie wiederkehrende Bezüge oder Renten
Die Einkünfte aus allen sieben Arten werden summiert, daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Gewinnermittlung
Bei Selbstständigen wird der Gewinn entweder per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR, §4 Abs. 3 EStG) oder per Bilanz ermittelt. EÜR ist möglich für:
- Freiberufler (immer, unabhängig vom Umsatz)
- Gewerbetreibende mit Umsatz bis 800.000 Euro oder Gewinn bis 80.000 Euro pro Jahr (Stand 2026 nach Anhebung)
Die EÜR ist deutlich einfacher: Du erfasst Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip. Bilanzierungspflichtige müssen Forderungen, Verbindlichkeiten, Vorräte und Rückstellungen ansetzen.
Steuersätze 2026
Die Einkommensteuer ist progressiv. Für 2026 gelten (vorläufig, vorbehaltlich finaler Anpassungen):
- Grundfreibetrag: 12.345 Euro (Stand 2026, indexiert)
- Eingangssatz: 14 %
- Spitzensatz: 42 % ab rund 68.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
- Reichensteuersatz: 45 % ab rund 280.000 Euro
Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer, in den meisten Fällen aber nur noch für höhere Einkommen) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %).
Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt aufgrund der letzten Veranlagung vierteljährliche Vorauszahlungen fest (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Sie werden so bemessen, dass sie der erwarteten Jahresschuld entsprechen. Bei stark schwankenden Einkünften empfiehlt sich ein Antrag auf Anpassung nach §37 EStG — sowohl nach oben (vermeidet Nachzahlung) als auch nach unten (verbessert Liquidität).
Nachzahlungen und Erstattungen
Nach Veranlagung berechnet das Finanzamt die tatsächliche Jahressteuer. Differenz zu den Vorauszahlungen ist Nachzahlung (binnen einem Monat fällig) oder Erstattung. Wer mit hoher Nachzahlung rechnet, sollte Rücklagen bilden — auf einem separaten Steuerkonto.
Steuersparmodelle für KMU
- Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): Bis zu 50 % geplante Investitionen können vorab gewinnmindernd geltend gemacht werden.
- Sonderabschreibung: Zusätzlich 20 % im Jahr der Anschaffung plus den folgenden vier Jahren.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungen bis 800 Euro netto sofort abschreibbar.
- Rürup- und Basisrente: Bis zu 27.566 Euro pro Jahr (Stand 2026) als Sonderausgaben absetzbar.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Soli ist seit 2021 für 90 % der Steuerpflichtigen abgeschafft, läuft aber bei Spitzeneinkommen noch. Kirchensteuer ist nur fällig, wenn du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
Häufige Fehler
- Privatentnahmen mit Betriebsausgaben verwechseln
- Investitionsabzugsbetrag bilden, aber Investition nicht innerhalb der Frist tätigen — dann erfolgt die Rückgängigmachung mit Verzinsung
- Pkw-Privatnutzung nicht versteuern — Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch
- Häusliches Arbeitszimmer falsch ansetzen
Steuererklärungspflicht
Als Selbstständiger bist du zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Frist 2026 für das Jahr 2025: 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) oder Ende Februar 2027 (mit Steuerberater). Versäumst du die Frist, drohen Verspätungszuschläge.
Praxis-Tipp
Lege ein separates Rücklagenkonto an und überweise jeden Monat 25–35 % deines Gewinns dorthin. Dann hast du am Jahresende Liquidität für Nachzahlungen und die nächsten Vorauszahlungen. Aus Billboy exportierst du den Gewinn jeden Monat per DATEV-Lauf und übergibst ihn an den Steuerberater — der hat dann keine Überraschungen mehr.