DATEV & Buchhaltung 14.07.2026 · Billboy Redaktion

Belege digitalisieren: Anforderungen und ersetzendes Scannen

Belege papierlos zu archivieren spart Platz, Zeit und Sucharbeit. Rechtlich ist es seit Jahren erlaubt — die Bedingungen stehen in der GoBD und der AO §147 Abs. 2. Wer sie einhält, darf das Papieroriginal vernichten („ersetzendes Scannen"). Wer sie verfehlt, riskiert die Verwerfung der Buchführung.

Was darf gescannt werden?

Grundsätzlich nahezu alle Belege: Eingangsrechnungen, Bewirtungsbelege, Tankquittungen, Lieferscheine, Verträge. Ausnahmen sind Belege, bei denen das Original einen eigenen Beweiswert hat — etwa notarielle Urkunden, Wechsel oder bestimmte Wertpapiere.

Zentrale Anforderungen

Bildgetreue Erfassung

Der Scan muss das Original vollständig und unverändert wiedergeben. Farben, Stempel, handschriftliche Notizen — alles relevant. Praktisch heißt das: Farb-Scan mit ausreichender Auflösung, in der Regel 200 bis 300 dpi.

Vollständigkeit

Vorder- und Rückseite, alle Anhänge. Eine Bewirtungsquittung mit Eintragungen auf der Rückseite muss beidseitig vorliegen.

Unveränderbarkeit

Nach dem Scan darf der digitale Beleg nicht mehr verändert werden. Speicherung in einem System mit Schreibschutz, idealerweise mit Hash-Wert oder Audit-Trail.

Suchbarkeit

Belege müssen maschinell auswertbar sein. PDF mit OCR-Textlayer ist heute Standard. Ein reines Bild-PDF ohne durchsuchbaren Text erfüllt diese Anforderung nur, wenn die Suche über Metadaten möglich bleibt.

Verknüpfung zur Buchung

Jeder Beleg muss eindeutig einer Buchung zugeordnet sein. Die Belegnummer oder Belegreferenz ist Pflichtfeld in der Buchung.

Verfahrensdokumentation Pflicht

Ersetzendes Scannen geht nicht ohne dokumentierten Prozess. Pflichtteile:

  • Wer scannt? Mit welchem Gerät?
  • Welche Auflösung, welches Format (PDF/A wird empfohlen)?
  • Wer prüft den Scan auf Vollständigkeit und Lesbarkeit?
  • Wann wird das Original vernichtet?
  • Wie wird der digitale Beleg gesichert?

Beispiel-Workflow

  1. Beleg geht in einer Eingangsablage.
  2. Einmal pro Woche werden alle Belege gescannt.
  3. Vier-Augen-Prüfung: Scan vs. Original auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
  4. Datei in Buchhaltungssystem hochladen und mit Buchung verknüpfen.
  5. Nach erfolgreichem Monatsabschluss: Original in Schredder.
  6. Backup des digitalen Belegs nach extern.

Mobile Erfassung

Smartphone-Apps sind erlaubt, wenn das Ergebnis die GoBD-Kriterien erfüllt. Achte auf gleichmäßige Beleuchtung, scharfe Aufnahme, vollständigen Bildrahmen. Ein gemobbtes Foto im Halbdunkel ist nicht „bildgetreu".

Aufbewahrungsfristen unverändert

Auch nach dem Scan gelten die normalen Fristen aus §147 AO: zehn Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen, sechs Jahre für Handelsbriefe. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

E-Mail-Rechnungen

Eine Rechnung, die du als PDF per E-Mail erhalten hast, ist der digitale Originalbeleg. Sie wird elektronisch aufbewahrt — der Ausdruck reicht nicht und löst die Aufbewahrungspflicht für die E-Mail-Datei nicht ab. Das gilt auch für Bestellbestätigungen, Lieferscheine und Buchungsbelege deiner Bank.

Format-Empfehlungen

  • PDF/A-3: Langzeitarchiv-Standard, ZUGFeRD-fähig.
  • TIFF: hochwertige Bilddatei, aber ohne Textebene.
  • JPEG: nicht ideal wegen verlustbehafteter Kompression.

Häufige Stolpersteine

  1. Belege werden nur lokal gespeichert ohne Backup.
  2. Scan-Qualität wird nicht geprüft, später ist der Beleg unlesbar.
  3. Originale werden zu früh vernichtet, bevor der Buchungsprozess abgeschlossen ist.
  4. OCR-Layer fehlt, Belege sind nicht durchsuchbar.
  5. Verfahrensdokumentation existiert nicht.
Faustregel: Wenn du den Beleg in fünf Jahren nicht in unter einer Minute findest und korrekt am Bildschirm lesen kannst, ist deine Digitalisierung nicht abgeschlossen.

Cloud-Speicher

Cloud-Anbieter sind zulässig, wenn die GoBD-Anforderungen erfüllt sind. Wichtig: Datenstandort innerhalb der EU oder ein Land mit Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO), Verschlüsselung im Transit und im Ruhezustand, Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Praxis-Tipp

Beginne mit einem festen Wochentag für Belege-Erfassung — fünfzehn Minuten pro Woche reichen für die meisten Solo-Unternehmer. Mit Billboy hängst du Belege direkt an Eingangsrechnungen und Bewirtungsbuchungen; die Verknüpfung zur Buchung ist dann automatisch dokumentiert.