Der Onlinehandel an Privatkunden in andere EU-Mitgliedstaaten ist umsatzsteuerlich komplex — und seit dem MwSt-Digitalpaket 2021 noch dichter geregelt. Wer von Deutschland aus Privatkunden im EU-Ausland beliefert, muss eine ganze Reihe von Schwellen, Pflichten und Sondervorschriften im Blick haben. Wer die Mechanik versteht, kann sie aber meist über das OSS-Verfahren komfortabel abwickeln.
Wo ist der Leistungsort?
Bei B2C-Lieferungen liegt der Leistungsort grundsätzlich am Ort der Beförderung des Gegenstandes — also üblicherweise am Ort des Lieferanten (§3 Abs. 6 UStG). Bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen kehrt sich das aber um: Der Leistungsort verlagert sich zum Bestimmungsland (§3c UStG), sobald die EU-weite Schwelle von 10.000 Euro überschritten ist.
Was sind innergemeinschaftliche Fernverkäufe?
Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf liegt vor, wenn:
- der Lieferant die Ware in ein anderes EU-Land transportiert (oder transportieren lässt),
- der Abnehmer Privatperson oder eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte juristische Person ist,
- der Wert je Sendung 150 Euro nicht übersteigt (bei höheren Werten Sonderregeln).
10.000-Euro-Schwelle (EU-weit)
Unter 10.000 Euro Netto-Jahresumsatz aller grenzüberschreitenden B2C-Fernverkäufe bleibst du mit deutscher USt abrechnungsfähig. Sobald drüber, gilt das Bestimmungslandprinzip — du musst die jeweils landesspezifische USt anwenden und abführen. Praktisch wickeln das die meisten KMU über das OSS-Verfahren ab.
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Streaming, Software-Downloads, E-Books, Online-Kurse: Diese fallen unter die einschlägigen Sonderregeln. Auch hier gilt die 10.000-Euro-Schwelle EU-weit. Drüber: Bestimmungsland-USt, idealerweise via OSS.
Lager im EU-Ausland
Wer in einem anderen EU-Land ein Lager unterhält, löst zwei Vorgänge aus:
- Innergemeinschaftliche Verbringung: Der Transport ins Lager ist eine fiktive innergemeinschaftliche Lieferung an dich selbst — anzumelden in der ZM und der UStVA.
- Lokale Lieferung aus dem Lager: Der Verkauf an den Endkunden ist eine lokale Lieferung im Bestimmungsland — entweder über lokale Registrierung oder, ab 2021 in vielen Fällen, über das OSS-Verfahren.
Wichtig: Verkäufe aus einem ausländischen Lager fallen nur dann unter OSS, wenn keine lokale Registrierung erfolgt ist und die Lieferung nicht über die Schwelle des reinen Versands erfolgt.
Rechnungsstellung
Bei B2C-Fernverkäufen besteht in vielen EU-Ländern keine zwingende Rechnungspflicht — anders als bei B2B. Trotzdem ist es üblich und sinnvoll, eine Rechnung auszustellen. Inhalt: Bestimmungsland-USt, alle Pflichtangaben nach den deutschen Regeln (auch wenn der Leistungsort im Ausland liegt, ist die Rechnungsform durch das deutsche Recht geregelt, sofern du in Deutschland sitzt).
Drittland-B2C
Verkaufst du an Privatpersonen außerhalb der EU, gelten die Drittlandsregeln: Steuerfreie Ausfuhrlieferung mit Ausfuhrnachweis. Beim Endkunden fällt in der Regel im Bestimmungsland EUSt an, ggf. zuzüglich Zoll.
Importe in die EU — IOSS
Spiegelbild zum OSS ist der IOSS (Import One Stop Shop) für die Einfuhr von Waren bis 150 Euro aus Drittländern in die EU. Damit kann der Drittland-Versender deutsche USt direkt mit der Lieferung erheben und an die EU abführen, ohne dass der Endkunde später beim Zoll noch zahlen muss. IOSS ist freiwillig, aber kundenfreundlich.
Sonderfall: Marktplätze
Verkaufst du als deutscher Anbieter über einen Marktplatz, prüft der Marktplatz seit 2019 die Steuernummer/USt-IdNr. und meldet die Verkäufe ans Finanzamt. Bei Verkäufen aus Drittländern haftet der Marktplatz nach §3 Abs. 3a UStG sogar selbst für die deutsche USt (Marktplatzhaftung).
Häufige Fehler
- Schwelle wird nicht laufend überwacht — am Jahresende stellt sich heraus, dass im Juli schon überschritten wurde, aber alle Verkäufe danach mit deutscher USt abgerechnet wurden.
- Verbringung ins Auslandslager nicht gemeldet — fehlende Sicherheitsleistung in der ZM.
- Falsche Steuersätze des Bestimmungslandes verwendet.
Praxis-Tipp
Setze dir am Quartalsende ein Monitoring auf: Netto-Umsatz pro Bestimmungsland aufsummieren und prüfen, ob die 10.000-Euro-Schwelle EU-weit überschritten wurde. In Billboy kannst du Rechnungen pro Empfängerland filtern und exportieren — als Grundlage für die OSS-Meldung.